Betreuung

Was leistet die Pflegekasse

Bei Demenz stellt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen neben den bisherigen Leistungen zusätzlich bis zu 2400 € je Kalenderjahr für die Finanzierung weiterer Betreuungsleistungen zur Verfügung.

Wichtig: Dieser Betrag wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern nur nach Inanspruchnahme einer Leistung, z.B Tagespflege oder häusliche BETREUUNG.

Wird der Leistungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag einmalig in das Folgejahr übernommen werden.

Erstattet werden auf Antrag Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:

  • Tages- oder Nachtpflege bzw. Kurzzeitpflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen
  • besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste oder anderweitige Betreuungsangebote, die anerkannt sind.

So können Pflegebedürftige von den selbst zu tragenden Kosten bei der Tages- oder Nachtpflege bzw. der Kurzzeitpflege entlastet werden.

Die Pflegekassen gewähren NUR bei Inanspruchnahme einer teilstationären Einrichtung oder bei Betreuungsleistungen zusätzlich 100% der Sachleistung oder Geldleistung.


Tagespflege

  • Unsere Mitarbeiterinnen in den Tagespflege Einrichtungen sind für den Umgang mit dementen Menschen besonders geschult und können auf deren Bedürfnisse eingehen. 

Stundenweise Einzelbetreuung

Das Angebot

  • Die Caritas-Sozialstation Kösching bietet stundenweise Betreuung und Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen in ihrer gewohnten Umgebung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
  • Geschulte Betreuungskräfte übernehmen in dieser Zeit stundenweise die Betreuung der Pflegebedürftigen mit Spaziergängen, Begleitung bei Aktivitäten, Singen, Spielen, Basteln, Gespräche, Vorlesen…. je nach Fähigkeiten des Pflegebedürftigen.

Die Kosten:

Für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse diesen Betrag im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro im Jahr.

Ebenso kann die stundenweise Einzelbetreuung über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro finanziert werden.